Der Fall Sami A. – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stärkt den Rechtsstaat!

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden: Die Abschiebung des Sami A. am 13.07.2018 nach Tunesien war klar rechtswidrig!

Mit dieser Entscheidung hat das OVG NRW eindrucksvoll bewiesen, was es heißt, in einem Rechtsstaat zu leben. Was Recht ist und was nicht, entscheidet in einer Demokratie die Judikative, die rechtsprechende Gewalt. Die öffentliche Meinung mag eine andere sein, aber im Fall Sami A. wurden eklatante Fehler begangen, die nun durch das OVG NRW aufgezeigt wurden. Es kann und darf in einem demokratischen Rechtsstaat nicht sein, dass Behörden einem Gericht Informationen vorenthalten, um so zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

Basis einer intakten Demokratie ist ein gelebter Rechtsstaat. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Entscheidung den Rechtsstaat gestärkt, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das OVG selbst von vielen Seiten für die Entscheidungen im Fall Sami A. kritisiert wurden und werden. Aber ein starker Rechtsstaat muss diese Kritik aushalten.

Denn es geht nicht darum, wer am lautesten schreit, sondern darum, was Recht ist!

Weitergehende Informationen:

Pressemitteilung des OVG NRW vom 15.08.2018

Fragen und Antworten zum Fall Sami A. aus Anlass des Beschlusses des OVG NRW vom 15. August 2018 – 17 B 1029/18

Tagesschau.de: „Grenzen des Rechtsstaates ausgetestest“

Presseerklärung der Verwaltungsrichtervereinigung NRW und des Deutschen Richterbundes NRW: Ein Rechtsbruch ist ein Rechtsbruch