Transparenz

Meine vorgeschriebenen persönlichen Angaben gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz finden Sie im Sitzungsdienst der Stadt Euskirchen aufgelistet.

Als Aufwandsentschädigung für meine ehrenamtliche politische Tätigkeit erhalte ich monatlich eine von der Stadt Euskirchen gezahlte, steuerpflichtige Pauschalvergütung von 295,30 Euro zzgl. der Sitzungsgelder von 20,30 Euro pro Sitzung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) cc) Entschädigungsverordnung NRW (EntschVO) sowie eine Erstattung der angefallenen Fahrtkosten (§ 5 Abs. 1 EntschVO).
Dadurch ergeben sich für mich in der Regel monatliche Abrechnungen zwischen 295 (sitzungsfreie Zeit) und 350 Euro. Von der Aufwandsentschädigung zahle ich gemäß eines örtlichen Parteibeschlusses einen freiwilligen Mandatsträgerbeitrag in Höhe von derzeit 20 % an Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Euskirchen, um dadurch meine Partei finanziell zu unterstützen.

Als Aufsichtsratsmitglied der Euskirchener Baugesellschaft mbH (EUGEBAU) erhalte ich eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 1.200 €. Hiervon spende ich 50 % ebenfalls als Mandatsträgerbeitrag an meine Partei.

Im städtischen Haushaltsjahr 2019 hatte ich 4.262,10 € Einnahmen aus der gesetzlichen Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder. Davon gingen meine Mandatsbeiträge als Spende ab. Die Einnahmen sind zu versteuern.

2018: 4.179,90 €

2017: 4.075,40 €

2016: 3.704,60 €

2015: 3.682,70 €

2014: 3.822,00 €

2013: 3.810,80 €

2012: 3.702,30 €

2011: 3.773,70 €