Ein Kurzplädoyer für den freien Sonntag

Derzeit gibt es vielerorts Diskussionen über die Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen, auch bei uns in Euskirchen. Hier hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom 23.08.2018 (Az.: 3 L 1196/18) entschieden, dass der für den 2. September 2018 geplante verkaufsoffene Sonntag nicht dem Ladenöffnungsgesetz in Nordrhein-Westfalen entspricht. Die von der Stadt Euskirchen gemachten Ausführungen wurden den Anforderungen an die Begründung des verfassungsrechtlich gebotenen und vom Gesetzgeber vorausgesetzten Regel-Ausnahme-Verhältnisses nicht gerecht.

Unabhängig von der gerichtlichen Entscheidung, die ich im konkreten Fall für richtig halte, vertrete ich die Auffassung, dass der grundgesetzliche Schutz des Sonntages als Ruhetag wieder mehr in den Fokus der Debatte über verkaufsoffene Sonntage rücken sollte und nicht die ökonomische Frage. Zeit für die Familie und die eigene Erholung gewinnen in unserer schnelllebigen Zeit immer mehr an Bedeutung, verlieren aber gleichzeitig an Raum. Ich halte es daher für falsch, einen solchen gesetzlichen Ruhetag durch Ausnahmen immer mehr und mehr zu öffnen, damit wir am besten irgendwann 365 Tage im Jahr einkaufen können (das Internet außen vorgelassen)  …

Ohne Frage ist der internetbedingte Strukturwandel für den stationären Einzelhandel und die Innenstädte eine große Herausforderung. Aber die große Lösung besteht sicher nicht darin, den Sonntagsschutz weiter zurück zu fahren. Zwar wird an diesen Tagen mit entsprechendem Anlassbezug bestimmt mehr Umsatz generiert als sonst an normalen Tagen und grundsätzlich ist dagegen in beschränktem Maße auch nichts einzuwenden (Regel-Ausnahme-Verhältnis), aber eigentlich handelt es sich aus meiner Sicht zum Großteil nur um eine Umsatzverschiebung innerhalb des stationären Einzelhandels.

Manche Innenstädte mögen kurzfristig davon profitieren, auf Dauer hilft dies aber trotzdem nicht gegen den Strukturwandel. Und je mehr verkaufsoffene Sonntage es geben wird, desto geringer werden die erhofften Umsatzvorteile ausfallen. Allein Bad Münstereifel als direkte Nachbarkommune Euskirchens hat für das Jahr 2018 8 verkaufsoffene Sonntage geplant. Nach einem ähnlichen Gerichtsbeschluss wie in Euskirchen und erneuter Beschlussfassung im Rat der Stadt Bad Münstereifel, sind es nur noch 6. Hinzu kommt in nächster Nähe beispielsweise auch noch Rheinbach mit 3 verkaufsoffenen Sonntagen in diesem Jahr. Wo bleibt da das Besondere, wenn ich gefühlt alle vier Wochen im engen Umkreis einen verkaufsoffenen Sonntag habe?

Anstatt die verkaufsoffenen Sonntage immer weiter auszudehnen, sollten wir den Sonntag als Tag der Familie und der Erholung hochhalten. Wir sollten uns wieder bewusst werden, dass Konsum in der jetzigen Form nicht alles ist. Und es schadet niemandem, wenn wie bisher in der Regel an einem von sieben Tagen in der Woche die Geschäfte geschlossen haben.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des VG Aachen vom 23.08.2018

Pressemitteilung der Stadt Euskirchen vom 23.08.2018