Klares Ergebnis in Weilerswist: Horst bleibt Bürgermeisterin

Die Bürgerinnen und Bürger haben entschieden und das deutlich! Anna-Katharina Horst bleibt Bürgermeisterin von Weilerswist. Die vom Gemeinderat initiierte Abwahl ist krachend gescheitert.

Bei einer Wahlbeteiligung von 43,04 % stimmten 29,31 % der Wählerinnen und Wähler für die Abwahl, aber 70,69 % dagegen. Eine überdeutliche Mehrheit hat sich damit für den Amtsverbleib von Anna-Katharina Horst ausgesprochen. In keinem der dreizehn Abstimmungsbezirke konnten die Abwahlbefürworter eine Mehrheit erzielen.

Gesamtergebnis Weilerswist 1
Welche Konsequenzen hat dieses Abstimmungsergebnis? Formal nur diese, dass die Bürgermeisterin im Amt bleibt. Ihre reguläre Wahlperiode endet im Jahr 2020.
Politisch wurden Konsequenzen der Abstimmungsinitiatoren aus dem Rat bereits im Vorfeld ausgeschlossen. Schließlich sei man ja von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Das Ergebnis ist für die Fraktionen von CDU, FDP und SPD jedoch eine herbe Niederlage.

Aus meiner Sicht scheinen politische Konsequenzen unausweichlich. Denn das Bild der Fraktionen und das der Wählerinnen und Wähler von der Arbeit der Bürgermeisterin scheint sehr weit auseinander zu gehen. Wie die Zusammenarbeit der Fraktionsspitzen mit der Bürgermeisterin so in Zukunft aussehen soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Es wird ernst in Weilerswist: Abwahlverfahren am 27.11.2016

In gut einer Woche ist es soweit und in Weilerswist findet am 27.11.2016 das vom Gemeinderat initiierte Abwahlverfahren gegen die Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst (parteilos) statt.

Auf eine Darstellung der Vorgeschichte und eine Bewertung der Thematik werde ich verzichten, da ich die Weilerswister Politik nicht detailliert verfolge. Eine neutrale Beschreibung gibt es vom Verein Mehr Demokratie NRW.

Grundlage der Abwahl bildet die Gemeindeordnung NRW. § 66 legt dabei das Prozedere einer möglichen Abwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters fest.
Zunächst muss ein Antrag auf Abwahl gestellt werden. Dies kann auf zwei Arten geschehen (§ 66 Abs. I GO):

1. Im Falle Weilerswists durch 20 v. H. der Wahlberechtigten der Gemeinde.

2. Durch einen von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder gestellten Antrag (Weilerswist: 17 Ratsmitglieder nötig). Der Antrag benötigt im Rat dann eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (Weilerswist: 23 Ratsmitglieder nötig).

In Weilerswist wurde zunächst der erste Weg beschritten, dann machte jedoch ein den Vorgaben entsprechendes Ratsvotum die Antragstellung durch die Bürger*innen überflüssig.

Nun steht am 27. November das abschließende Votum über Bürgermeisterin Horst an. Die wahlberechtigten Weilerswister*innen können von 08:00 bis 18:00 Uhr in ihrem Wahllokal entscheiden und haben die Wahl zwischen einem JA oder einem NEIN.

Mit JA wird sich für die Abwahl der Bürgermeisterin ausgesprochen.

Mit NEIN wird sich gegen die Abwahl der Bürgermeisterin ausgesprochen.

Gültigkeitsvoraussetzung für eine Abwahl ist zunächst, dass sich die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für ebendiese Abwahl ausgesprochen hat. Im zweiten Schritt muss diese Mehrheit aber auch mindestens 25 v. H. aller Wahlberechtigten betragen. In Weilerswist müssen sich so mindestens 3694 Stimmen für die Abwahl aussprechen.

Es gibt also für den Wahlabend drei Szenarien mit folgendem Ausgang:

1. Mehr JA-, als NEIN-Stimmen, aber die JA-Stimmen machen weniger als 25 v. H. der Wahlberechtigten aus. -> Bürgermeisterin Horst bleibt im Amt.

2. Mehr JA-, als NEIN-Stimmen und die JA-Stimmen machen mindestens 25 v. H. der Wahlberechtigten aus. -> Bürgermeisterin Horst ist abgewählt.

3. Mehr NEIN-. als JA-Stimmen. -> Bürgermeisterin Horst bleibt im Amt.

Ich bin gespannt auf das Ergebnis!