Schulkonsens: Sekundarschule

Gemeinsamer Brief vom Grünen-Landesvorsitzenden Sven Lehmann, Bildungsministerin Sylvia Löhrmann und der Parlamentarischen Geschäftsführerin Sigrid Beer zum zwischen Grünen, SPD und CDU verabredeten Schulkonsens.

Liebe Freundinnen und Freunde,

gestern haben Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), der Parteivorsitzende Norbert Röttgen (CDU), der Fraktionsvorsitzende Karl-Josef Laumann (CDU) und Schulministerin Sylvia Löhrmann (GRÜNE) den Schulkonsens für NRW der Öffentlichkeit vorgestellt, heute haben die drei Fraktionen einen gemeinsamen Antrag mit den “Gemeinsamen Leitlinien” in die Plenardebatte eingebracht. Der grüne Koalitionsausschuss und die Landtagsfraktion haben das Ergebnis jeweils einstimmig gebilligt.

Der ausgehandelte Kompromiss ist ein historischer Durchbruch für unser Land. Er beendet den ideologischen Kampf, der seit über 40 Jahren in NRW um  die Schulstruktur herrschte. Er ist aber nicht einfach ein Kompromiss der Regierungsparteien mit der größten Oppositionspartei, sondern ein großer Wurf, der den Weg frei macht für eine gelingende Schulentwicklung, mehr längeres gemeinsames Lernen ermöglicht und den Kommunen einen sicheren Rahmen und eigene Steuerungsmöglichkeiten gibt.

Mit der  Sekundarschule wird eine neue Möglichkeit geschaffen, auf den demografischen Wandel und das veränderte Elternwahlrecht zu reagieren und ein attraktives wohnortnahes Schulangebot in der Sekundarstufe I zu sichern. 

  • In der Sekundarschule wird in den Klassen 5 und 6 auf jeden Fall gemeinsam gelernt, anschließend wird entweder integriert, teilintegriert oder nach Bildungsgängen getrennt unterrichtet.  
  • Die Sekundarschule orientiert sich in den Lehrplänen an Gesamt- und Realschulen; sie muss gymnasiale Standards bieten, allerdings muss nicht  jede/r SchülerIn in Klasse 6 die zweite Fremdsprache wählen, genauso wie in der Gesamtschule.  
  • Im Zuge der Verhandlungen haben SPD und GRÜNE auf den Namen Gemeinschaftsschule verzichtet, um einen Konsens zu ermöglichen. Wichtiger war uns, dass sowohl das gemeinsame Lernen wie auch die gymnasialen Standards enthalten sind.  
  • Für die Gründung von Sekundarschulen soll der regionale Konsens gesucht werden. In Konfliktfällen soll ein Mediationsverfahren nach dem Modell des Städte- und Gemeindebundes greifen. Vetorechte wird es nicht geben, auch weil dies mit  unserem Kommunalverfassungsrecht nicht vereinbar wäre. 
  • Wie im Schulversuch muss die Sekundarschule verbindliche Kooperationen zu gymnasialen Oberstufen entweder eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs haben. Die Erfahrung des Modellvorhabens hat gezeigt, dass nur 2 von 12 Gemeinschaftsschulen eine eigene Oberstufe planen. Hierfür mussten sie mindestens vierzügig sein. Damit entsprechen sie der Gesamtschule.  
  • In Zukunft sollen Schulen, die beide Sekundarstufen im gemeinsamen Lernen anbieten (Sek. I und II), als Gesamtschulen gegründet werden. Die notwendige Mindestgröße wurde von 112 auf 100 SchülerInnen gesenkt und damit die Gründung erleichtert. Damit gibt es die Möglichkeit, integrative Schulen je nach Schülerzahl entweder als Schule der Sekundarstufe I (Sekundarschule) oder als Schule der Sekundarstufen I und II (Gesamtschule) zu gründen. 

Die Sekundarschule entspricht in wesentlichen Teilen dem, was wir mit der Gemeinschaftsschule als Modellvorhaben auf den Weg gebracht haben. Der Bildungsforscher Ernst Rösner kommentierte den Schulkonsens in der RP mit den Worten: “95 Prozent von dem, was die Gemeinschaftsschule vorsah, werden nun möglich.” Die CDU hat auf ihr bislang bevorzugtes Modell der Verbundschulen zugunsten der Sekundarschule verzichtet. 

Die Leitlinien beinhalten außerdem eine Reihe weiterer Punkte: 

  • Bestehende Verbund- und Gemeinschaftsschulen genießen Bestandschutz.  
  • Für Gemeinsames Lernen von Klasse 1 bis 10 wird ein neues Modellvorhaben ermöglicht. 
  • Die Klassengrößen werden in der Sekundarschule bei 25 liegen und der Klassenfrequenzwert für Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien werden schrittweise auf 26 gesenkt, für Grundschulen auf 22,5.  
  • Zur Sicherung kleiner Schulstandorte sollen differenzierte Lösungen erarbeitet werden. 
  • Über die Grundstellenzuweisung hinaus sollen kriteriengeleitete Ansätze wie der Sozialindex ausgebaut und aktualisiert und um einen Inklusionsindex ergänzt werden, damit die Schulen entsprechend der jeweiligen besonderen Herausforderung ausgestattet werden.  
  • CDU, SPD und GRÜNE haben sich verpflichtet, keine Schulform von Landesseite abzuschaffen und in der Verfassung die Hauptschulgarantie in Artikel 12 zu streichen. Die Streichung des Gliederungsgebotes in Artikel 10 war nicht möglich, dafür werden nun aber erstmals auch integrierte Schulformen in der Verfassung verankert. Die CDU verzichtete auf die Forderung der expliziten Aufnahme von Realschule und Gymnasium in der Verfassung. 
  • Gleichzeitig bekräftigen CDU, SPD und GRÜNE die gemeinsame Position zur Inklusion und dem daraus erwachsenden Prozess.  

Liebe Freundinnen und Freunde,

dieser Schulkonsens ist ein Erfolg für die Menschen und das Land. Es ist auch ein Erfolg für uns Grü-ne. Wir haben schon seit längerem auf eine Schulentwicklung von unten gesetzt, die Kommunen und Schulen ermöglicht, passgenaue Lösungen zu finden. Wir haben uns schon vor der Wahl für einen Konsens eingesetzt. Sylvia Löhrmann hat als Schulministerin die Bildungskonferenz mit über 50 Verbänden und Organisationen moderiert, die nach über einem halben Jahr intensiven Arbeitsprozesses gemeinsame Empfehlungen an die Politik übergeben hat. Mit dem Modellvorhaben Gemeinschaftsschule haben wir den Knoten gelöst, mit dem schwarz-gelb innovative Schulentwicklung blockiert hatte und einen äußerst dynamischen Prozess in Gang gesetzt. Mehr längeres gemeinsames Lernen, Offenhalten der Schullaufbahn, gymnasiale Standards in den Sekundarschulen, verbindlicher Anschluss an gymnasiale Oberstufen oder direkt Sekundarstufen I und II mit geringeren Errichtungsgrößen für die mindestens vierzügige Gesamtschule. Das ist ein Erfolg!

Bis jetzt haben sich bereits über 100 Kommunen im Ministerium gemeldet, die Pläne für eine Gemeinschaftsschule haben. Der Schulkonsens bietet eine gute Grundlage für die zukunftsfähige Gestaltung der Schulentwicklung durch die Kommunen. Der Schulfrieden bietet auch die nötige Ruhe und Verlässlichkeit. Wir sind der festen Überzeugung, dass die neue Struktur mehr Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit bringt und dass sich längeres gemeinsames Lernen nun vor Ort durchsetzen wird. Für diesen Prozess in den Kommunen habt ihr unsere volle Unterstützung und Rückendeckung. Wir werden uns vor Ort dafür einsetzen, dass die Kommunen diese Chance ergreifen und sich für eine innovative, gerechtere, demografiefeste und leistungsstärkere Schulentwicklung entscheiden. 

Im August werden zwei gemeinsame Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung und des Schulgesetzes erarbeitet. Sie werden in einer Sondersitzung des Landtags am 9. September eingebracht und in einer umfangreichen Expertenanhörung am 5. Oktober beraten. Geplant ist die Verabschiedung für den 19. Oktober. Damit hätten die Kommunen, in denen die Planungen für das nächste Schuljahr bereits im Herbst anlaufen die raschestmögliche Planungssicherheit. Am 8. Oktober wird unser Landesparteirat die Schulpolitik als Schwerpunkt aufgreifen. Wir freuen uns auf eine spannende Debatte mit und Rückmeldungen von Euch! Anbei findet Ihr die zwischen uns, der SPD und der CDU vereinbarten „Gemeinsamen Leitlinien“.

Mit herzlichen grünen Grüßen und guten Wünschen für die Sommerferien:
Sylvia Löhrmann MdL, Sigrid Beer MdL, Sven Lehmann

 

Quelle: www.gruene-nrw.de

Haushaltsrede CDU 2011

In Frankreich erinnert man sich heute an den 14. Juli 1789, dem Tag des Sturmes auf die Bastille, dem Staatsgefängnis der absolutistischen Herrschaft. Das Jahr und der Tag gaben Europa ein neues Gesicht, veränderten es von Grund auf, stürzten es in Kämpfe und Kriege, die mit Verlusten auf allen materiellen und ideellen Ebenen, aber auch mit der Chance auf Neuanfang verbunden waren. Es waren ein Jahr und ein Tag der Neuordnung und Veränderung. Und heute? Wird auch der 14. Juli 2011 ein Tag der Neuordnung und Veränderung für die Stadt Euskirchen? Der  Kämmerer beschreibt die Situation in der Ratsvorlage so, ich zitiere: „Nach dem aktuellen Planungsstand fehlt der Stadt Euskirchen für etwa jeden neunten Euro Aufwand ein entsprechender Ertrag!“ (Zitat Ende). Die absolute Höhe der Liquiditätskredite stellen in Anbetracht des sich abzeichnenden Zinsanstiegs für den städtischen Haushalt gar eine „tickende Zeitbome“ dar, so der Kämmerer. Doch wo bleibt der Geist der Revolution, der Drang nach Neuanfang und Veränderung? Das Gemeindefinanzierungsgesetz mit all seinen Schieflagen wird klaglos hingenommen. Kaum einer geht gegen die Kürzung der Förderbeträge des Landes zum Ausbau der U-3 Plätze auf die Barrikaden; dies obwohl das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 12.10.2010 eine Vollkostenerstattung im U-3-Ausbau nach Art. 78 der Landesverfassung – „Wer bestellt, bezahlt“ – als Pflichtaufgabe des Landes garantiert. Und dann geht das Land hin, und will „on top“ als neue freiwillige Leistung das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei stellen, obwohl es seine Pflichtaufgaben nicht einmal erfüllen kann/will. Hellas lässt grüßen! Land auf Land ab spricht niemand mehr über eine Gemeindefinanzreform auf einer ertragssteuer- und damit konjunkturunabhängigen Basis. Warum auch, könnte man fragen: Derzeit sprudelt ja die Gewerbesteuerquelle kräftig. Die Reform wird also wieder einmal vertagt, bis auf Weiteres, bis zur nächsten Konjunkturdelle. Insgesamt leistet die Stadt Euskirchen 39 Millionen ausschließlich extern bestimmte Transferaufwendungen wie die Kreisumlage, die ÖPNV-Umlage und die Gewerbesteuerumlage. Hierbei beträgt allein die auf die Stadt entfallende Finanzierungsbeteiligung am „Fonds Deutsche Einheit“ jährlich 1,6 Millionen Euro, dies obwohl der Sanierungsstau an den öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten und Straßen in Euskirchen inzwischen mindestens so hoch ist wie dies in Dresden, Görlitz oder Hiddensee noch vor einigen Jahren der Fall war. Deutlicher als in Vorjahren wird heute klar, dass die Stadt an einer Weggabelung steht. Der leichte Weg ist der Weg des “Dagegen sein“, des Protests gegen das Bestehende bei gleichzeitigem Boykott der Alternativen“, der schwere Weg heißt „Verantwortung wahrnehmen“. Dem fühlen wir Christdemokraten uns verpflichtet, den Weg gehen wir. Verantwortung wahrnehmen, heißt für uns auch die Frage zu beantworten: “Was für eine Stadt wollen wir?” Stadt ist für uns mehr als nur eine Ansammlung von Häusern und Menschen. Stadt bedeutet für uns Gemeinschaft. Gewachsen in Generationen, verwurzelt in Tradition, offen für Veränderung. Stadt ist lebendig. Sie hat eine gemeinsame Kultur und vielfältige soziale  Strukturen. Stadt ist der Raum in dem Menschen miteinander arbeiten und leben. Stadt sind Unternehmen und Verbände, Vereine und Verwaltung, Kirchen und Initiativen, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen. Stadt ist mehr als die Summe aller Einzelnen. Stadt sind wir alle gemeinsam. Es ist unsere feste Überzeugung, dass wir als Mitglieder dieses Rates, die Verantwortung für diese Stadt von den Euskirchener Bürgerinnen und Bürger bekommen haben, um diese Stadt trotz widriger Rahmenbedingungen in eine gute und sichere Zukunft zu führen. Diese Verantwortung bedeutet für uns, die Stadt und ihre Strukturen zu erhalten und nach Möglichkeit fortzuentwickeln. Über viele Generationen haben die Menschen in dieser Stadt Wertvolles aufgebaut.

Wir sehen uns in der Verantwortung, Erworbenes zu bewahren. Wir sehen uns in der Verantwortung, Niemanden zu überfordern. Wir sehen uns in der Verantwortung, die Krise zu meistern.
Es war Kennedy, der darauf verwies, dass das Wort „Krise“ im Chinesischen sich aus zwei Schriftzeichen zusammensetzt – das eine bedeutet “Gefahr“ und das andere „Gelegenheit.”
Wir sehen die Gefahr, aber wir nutzen die Gelegenheit. Wir sehen uns in der Verantwortung, Erworbenes zu bewahren Ein Verkauf der Anteile an der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (EUGEBAU) kommt für uns weder aus wohnungswirtschaftlichen noch aus sozialpolitischen Gründen in Betracht. Insgesamt verfügt die EUGEBAU über einen Wohnungsbestand von rund 2000 Wohneinheiten. Sie gibt damit vielen Menschen in der Stadt Euskirchen und der Region eine Heimat. Den Zweck der Gesellschaft vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung zu gewährleisten sehen wir auch heute noch als kommunale Aufgabe an. Zudem hat sich die EUGEBAU in der Vergangenheit als ein zuverlässiger Partner der Stadt bei der Projektentwicklung und Umsetzung erwiesen. Ich erinnere nur an den „Kulturhof“, der in diesem Jahr ohne das Engagement der EUGEBAU nicht oder jedenfalls nicht in dem gewünschten Umfang möglich gemacht werden könnte. Auch in Zukunft wollen wir auf das Potential der EUGEBAU nicht verzichten, etwa wenn es darum geht, den im Rahmen der U3 – Betreuung notwendigen Ausbau der Kindertagesstätten voranzutreiben.

Wir sehen uns in der Verantwortung, Niemanden zu überfordern Wir, die CDU Stadtratsfraktion verwahren uns gegen Steuertreiberei und sind nicht bereit, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Euskirchen nach Vorgabe des Innenministeriums massive Grund- und Gewerbesteuererhöhungen um jeweils bis zu 20 Prozentpunkte zuzumuten. Eine Anhebung der Grundsteuer B träfe nicht nur jeden Hauseigentümer, sondern über die Nebenkosten auch jeden Mieter, praktisch also jeden Bürger unserer Stadt getroffen. Und dies in Zeiten, in denen der Faktor Wohnen besonders für Familien und Rentner immer teuer wird. Auch im Jahr 2011 wird es in Euskirchen keine Erhöhung der Grundsteuer B geben. Dies hat die CDU gemeinsam mit FDP und UWV gegen die Stimmen von SPD und Grüne durchgesetzt. Seit 2004 werden die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in Euskirchen somit weiterhin von einer bürgerlichen Mehrheit stabil gehalten. Andere haben sich mit ihrem Abstimmungsverhalten von diesem Bürgerinteresse verabschiedet und präsentieren stattdessen im Übereifer der Energiewende einen Antrag, der den Menschen unkalkulierbare Kosten aufbürdet. Wir sehen uns in der Verantwortung, die Krise zu meistern Entgegen der landläufigen Meinung kann ohnehin nur ein Teil des kommunalen Steueraufkommens, namentlich die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuern A und B) durch das Hebesatzrecht der Kommune direkt beeinflusst werden. Ein weiterer großer Teil der Steuereinnahmen setzt sich aus den  Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zusammen. Dieser Teil wird durch bundesgesetzlich geregelte Schlüssel verteilt und entzieht sich der direkten Beeinflussung durch die einzelne Kommune. Nach einem Gutachten von Junkernheinreich/Lenk mit dem verheißungsvollen Titel „HAUSHALTSAUSGLEICH UND SCHULDENABBAU – Konzept zur Rückgewinnung kommunaler Finanzautonomie im Land Nordrhein-Westfalen“ von 2011 ist die Steuerschwäche einer Kommune ein wesentlicher Grund für haushaltswirtschaftliche Schieflagen.
Die kommunalen Anteile an den Gemeinschaftssteuern wirken aber auf die Kommune als externer Faktor. Sie spiegeln maßgeblich die wirtschaftliche Stärke oder Schwäche einer Stadt oder Gemeinde wieder. Die Aufteilung des 15 %-tigen Anteils der Kommunen an der Einkommensteuer bemisst sich nach dem Wohnsitzprinzip der Steuerpflichtigen. Zur Stärkung der Steuerkraft gilt es, die Möglichkeiten der indirekten Beeinflussung durch eine gezielte Ansiedlung einkommensstarker Einwohner und eine attraktive Gewerbeansiedlungspolitik auszuloten. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die CDU die Erstellung eines Masterplans „demographische Stadtentwicklung“ beantragt.
Meine Damen und Herren,
wir wissen, dass sich die Schullandschaft infolge des demografischen Wandels und des Anmeldeverhaltens der Eltern ändert. Wir wollen die Sicherung des Schulstandorts Euskirchen durch die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sicherstellen. Wir wollen eine zukunftsfeste Schulstruktur. Wir wollen kleine Grundschulen im demografischen Wandel erhalten. Das ist vor allem für die Ortsteile wichtig. Kurze Wege und kleine Klassen für die Kleinen sind die wichtigste Bildungsinvestition. Wir wollen eigenständige Bildungsgänge zum Mittleren Abschluss und zum Abitur
dauerhaft sicherstellen. Wir wollen, dass alle Schulformen einschließlich der Förderschulen in der Ausstattung gleich und fair behandelt werden. Zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung gehört es für uns auch, alle sich bietenden Förderkulissen zu nutzen und bereits zugesagte Fördermittel nicht zu verlieren.

So ist es unser politischer Wille, den städtischen Eigenanteil zur Sanierung des Viehplätzchen-Viertels in diesem Jahr so zu priorisieren, dass eine bruchlose Fortsetzung der bislang erfolgreichen Maßnahme möglich ist. Das gleiche gilt auch für die zeitnahe Planung und Errichtung eines Pendlerparkhauses als wesentliches Initial bei der Entwicklung im Bereich der „City-Süd“.
Meine Damen und Herren,
eine verantwortungsvolle und vorausschauende Stadtpolitik muss die Erwartungshaltung der Bürgerschaft aufnehmen und in politisches Handeln umsetzen: in ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit als Basis einer urbanen Lebensqualität. Die Akzeptanz öffentlicher Schulden schwindet. Stattdessen fordern Bürgerinnen und Bürger zu Recht Konzepte, wie die kommunalen Leistungen nachhaltig und solide zu finanzieren sind, ohne nachfolgende Generationen zu belasten. Und zu Recht erwarten die Bürger Antworten darauf, wie wir unsere Städte mit einer sozial
ausgewogenen und auf die veränderten Bedürfnisse zugeschnittenen Infrastruktur fit machen wollen für die demografischen Veränderungen und das zukünftige Gefüge der alternden Gesellschaft.
Die CDU Fraktion hält den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf 2011 einschließlich der veränderten Prioritätenliste unter den gegebenen Umständen im Grundsatz für tragfähig und wird heute beidem zustimmen.
Am Schluss bleibt für uns der Dank an den Bürgermeister und den Stadtkämmerer sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die uns bei der Beratung des Haushalts 2011 unterstützt haben und die den ersten Nothaushalt in der Geschichte der Stadt Euskirchen jetzt umsetzen müssen.

Quelle: www.cdu-eu.de

Was nun, NRW?

Die Sondierungsgespräche zwischen Grünen, SPD und Linken sind gescheitert. Dies haben Grüne und SPD heute offiziell bekannt gegeben. Wie geht es nun weiter mit unserem Bundesland? Ein kurzer Überblick über die zwei Möglichkeiten:

1. Große Koalition

Die SPD hat die CDU  bereits zu Sondierungsgesprächen über eine  große Koalition eingeladen. Es soll zunächst über Inhalte gesprochen werden. Fest steht aber schon jetzt: Sowohl SPD als auch CDU beanspruchen das Amt des Ministerpräsidenten für sich. Die CDU sieht sich dank ihrer 6000 Wählerstimmen Vorsprung im Recht, die SPD zieht ihren Anspruch aus den 10%igen Verlusten der CDU.

Inhaltlich wie personell scheint es schwierig, jedoch nicht ausgeschlossen, dass beide Parteien sich einigen. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies aber, dass es keinen echten Politikwechsel geben wird. Kompromisse werden an der Tagesordnung stehen und unser Bundesland somit nicht voranbringen. Die große Koalition in NRW wäre eine Wiederbelebung der großen Koalition im Bund. So etwas braucht unser Land nicht!

2. Neuwahlen

Falls eine große Koalition scheitert, bleiben praktisch nur noch Neuwahlen (es sei denn es bildet sich eine Minderheitsregierung oder die FDP ändert ihre Meinung). Sobald sich der Landtag selbst auflöst, müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Der Ausgang kann als völlig offen angesehen werden. Vielleicht reicht es für Rot-Grün, vielleicht legt aber auch die CDU wieder an Stimmen zu. Ich würde mir  wünschen, dass es nach Neuwahlen klare Mehrheitsverhältnisse gibt und dass die Wahlbeteiligung nicht in den Keller absackt.

Zum Schluss noch ein paar Worte zu Hannelore Kraft: Meinen Respekt, dass Sie sich an Ihre Worte über die Linken gehalten haben. Diese Partei ist in der Tat weder regierungs- noch koalitionsfähig. Die CDU aber auch nicht ;) Neuwahlen für NRW wären der beste Weg!

Und zu den Nichtwählern: Wärt ihr doch wählen gegangen! Wer sich über die jetzige Situation aufregt, ist durch seine Stimmenthaltung selbst mit Schuld.

Wahlkreisprognose zur Landtagswahl VI

Das Portal election.de hat eine aktualisierte Wahlkreisprognose für die Landtagswahl am 09. Mai veröffentlicht. Erneut kann die SPD ihre Aufwärtstendenz bestätigen. Sie gewinnt laut Vorhersage 63 Wahlkreise, 24 mehr als bei der Wahl 2005. Die CDU kommt somit auf 65 Direktmandate (-24).

Berechnet man anhand der letzten Umfragergebnisse der Forschungsgruppe Wahlen (30.04.2010) die Mandatszahl, so ergibt sich folgendes Bild:

CDU: 67
SPD: 65

Weder SPD, noch CDU erzielen mehr Direktmandate als ihnen nach der Zweitstimme zustehen. Die Gefahr von Überhangmandaten erscheint relativ gering und wenn es doch dazu kommen sollte, dann handelt es sich nach derzeitigem Stand nur um einige wenige. Außerdem werden bei dieser Wahl erstmals die Überhangmandate einer Partei mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien aufgehoben. Die Wählerpräferenzen bleiben also eins zu eins erhalten.

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